CRYPTOCURRENCIES: ZEITGEMÄSSE PRODUKTPORTFOLIO-ERWEITERUNG FÜR VERWAHRSTELLEN

CRYPTOCURRENCIES : ZEITGEMÄSSE PRODUKTPORTFOLIO-ERWEITERUNG FÜR VERWAHRSTELLEN

  • Maximilian Brandl, Ingo Diem, Lara Fries
  • Published: 29 April 2020


Das rasante Wachstum von Cryptocurrencies und Blockchain-Technologie nimmt nicht ab – vielmehr ist hier ein ganz neuer Markt entstanden: Diesen »Tokenisierungsmarkt« erobern derzeit vor allem Fintechs mit flexiblen Geschäftsmodellen für Transfers von Coins und Tokens als Handelsgut oder Zahlungsmittel. 

Doch auch Verwahrer können in Zusammenarbeit mit Banken die Nische mit neuem Umsatzpotenzial nutzen. Und das sollten sie auch. Verwahrer sollten sogar noch einen Schritt weitergehen und die Verwahrung privater Keys , welche für die zugrundeliegenden Vermögensgegenstände stehen, anbieten. Das würde sie aktuell noch von Kryptobörsen oder Fintechs unterscheiden, die lediglich Transaktionen abwickeln. 

Bei einem Private Key handelt es sich um ein alphanumerisches Passwort, das Zugriff auf ein Cryptocurrency Wallet ermöglicht. Das Besondere an Private Keys ist ihre Sicherheitsstruktur, die vor unbefugtem Datenzugriff schützt. Das Prinzip ist ähnlich einem Briefkasten, der ebenfalls öffentlich zugänglich, also eine Art Public Key ist; doch erst durch den Schlüssel für den Briefkasten (Private Key), ist der Zugriff auf die Post möglich. Der Private Key ist ausschließlich dem Besitzer des Wallets bekannt und durch komplexe Algorithmen verschlüsselt. 

Die erforderlichen Investitionen, um Private Keys zu erwerben, können mit den (Haus-)Banken gemeinsam geschultert werden. Dadurch lässt sich sogar ein zusätzliches Sekundärgeschäft öffnen (z.B. gegenüber Versicherungen). Die Umsetzung allerdings erfordert spezielles Know-how, denn es müssen diverse technische Voraussetzungen geschaffen werden, um die Keys aufzubewahren und die nötige Sicherheit zu gewährleisten. Dieses Wissen kann entweder via IP-Kauf internalisiert werden, aber auch White-Label-Solutions können helfen. Durch White-Label-Solutions kann eine bereits bestehende Infrastruktur genutzt werden, die lediglich auf die Anforderungen der Verwahrer abgestimmt werden muss.

Dazu kommt eine immer stärkere Regulierung in dem Bereich: Erst im vergangenen Jahr hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die verschiedenen Arten von Tokens konkretisiert und in Kategorien eingeteilt. Daraus ergaben sich Utility-Token, Payment-Token und Security-Token, die unterschiedlich stark reguliert sind. Zum Beispiel müssen Erlaubnispflichten bei der Ausgabe von Tokens, geldwäscherechtliche Pflichten sowie die EU-Marktmissbrauchsverordnung beachtet werden.

Für wen eignen sich Private Keys?

Wie kann ein solches Produktangebot aussehen?

In der aktuellen Marktsituation, in der sich vorrangig Fintechs tummeln, können Verwahrer und auch Banken mit ihren etablierten Kundenportfolios und Marktzugängen neue Umsatzpotenziale ausschöpfen. 

Deren Kunden (Privatkunden, Fonds und Firmenkunden) können – vornehmlich für Cryptocurrencies – neben der Implementierung, der Verwahrung und dem Settlement folgende Dienstleistungen angeboten werden:

Minimalleistungen 

• Erstellung von Private und Public Keys (z.B. für jeden Kunden der Bank je »Währung« ein Paar plus z.B. ein Seed, der aber beim Kunden verbleibt)
• Settlement von Empfangstransaktionen (Abgleich Avis der Bank gegen das Netzwerk und Bestätigung an die Bank)
• Kryptoprodukte: Bitcoin, Ethereum uvw. sowie ERC20-, ERC223-Tokens
• Erfüllung von Compliance-Anforderungen

Mögliche Zusatzleistungen

• Senden von Aufträgen in die Netzwerke (Auftragsannahme, -prüfung, -ausführung, Überprüfung im Netz, Bestätigung)
• Besondere Autorisierungsprozesse/Regeln für Transaktionen über definierte Bagatellschwellen
• Meldewesen (ggfs. erforderliches aufsichtsrechtliches Meldewesen, kundenindividuelles Reporting) 
• Versicherungsleistung für verwahrte Keys

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